Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die
neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Corona-
Virus zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen. Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Das Sozialministerium ist ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens
zu ändern.
Uns betrifft § 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO):
§ 3 Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen
(1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die
Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und
privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen sind untersagt.
Zur Zeit sieht es so aus, als ob alle unsere Veranstaltungen bis zum 15.06.2020 ausfallen müssen. Wir warten ab, wie sich die Lage entwickelt und halten euch auf dem Laufenden.