Vorsorgende Papiere – Generalvollmacht und Patientenverfügung
Unter dem Begriff „Vorsorgende Papiere“ versteht man die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung, die manchmal sehr irreführend auch als „Patiententestament“ bezeichnet wird. Die vorsorgenden Papiere betreffen nämlich nur ganz am Rande die Situation nach dem Tod, wie das bei einem Testament der Fall ist, sondern fast ausschließlich die Situation eines lebenden Menschen, der durch Krankheit oder andere Umstände nicht mehr in der Lage ist, seine Dinge zu regeln. Hat man für eine solche Situation nicht rechtzeitig vorgesorgt, bekommt der/die Betroffene vom Staat einen sogenannten „Betreuer“ vor die Nase gesetzt, der im Rahmen seiner Zuständigkeit rechtsverbindlich über die Person bestimmen kann. Das kann durch das rechtzeitige Erstellen von vorsorgenden Papieren verhindert werden.
Was hierbei zu beachten ist erläutert der frühere Welzheimer Rechtsanwalt Andreas Just, der selbst ca. 15 Jahre die Funktion eines Betreuers ausgeübt hat und seit fast 20 Jahren in der ehrenamtlichen Sterbebegleitung in der Hospizstiftung Rems-Murr-Kreis e.V. tätig ist.
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